Sachverständigenwesen

In welchen Fällen werden Sachverständige tätig?
Das Institut für Sachverständigenwesen definiert
Sachverständige als Personen, die auf einem oder
mehreren Sachgebieten über überdurchschnittliche
Kenntnisse und Erfahrungen verfügen und diese
besondere Sachkunde persönlich, unabhängig,
unparteiisch, weisungsfrei und gewissenhaft zur
Verfügung stellen.
Sachverständige nehmen aufgrund ihrer Sachkunde
und Erfahrung zu tatsächlichen Sachverhalten Stellung
und erteilen fachlichen Rat. Sie haben die Aufgabe,
den vom jeweiligen Auftraggeber vorgegebenen
Sachverhalt fachlich zu beurteilen oder zu bewerten,

so dass das Gutachtenergebnis von jedermann, dem
das Gutachten vorgelegt wird, akzeptiert werden kann.
Mit Hilfe von Gutachten von Sachverständigen können
gerichtliche Streitigkeiten vermieden oder, falls es dazu
kommen sollte, richtige und gerechte Entscheidungen
getroffen werden.

Meine Qualifikation
Zertifizierte Sachverständige für Schäden an Gebäuden
und Gebäudeinstandsetzung (TÜV-Zertifikat) durch die
nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte, unabhängie
Zertifiziertungsstelle PersCert des TÜV Rheinland.