Energieausweis - Information, aber keine rechtliche Bindung

Der Energieausweis informiert über den energetischen Zustand eines Gebäudes, ist aber kein rechtswirksames Dokument. Weder ist der Eigentümer zur Sanierung verpflichtet, um etwa neue Fenster einzubauen oder die Wärmedämmung zu verbessern, noch können sich Käufer oder Mieter auf den Energieausweis berufen, wenn der tatsächliche Verbrauch von den ausgewiesen Werten abweicht, um beispielsweise nachträglich den Kaufpreis oder die Miete zu mindern.
Dies ändert nichts an der Ausweispflicht der Eigentümer. Wer den Energieausweis "nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich macht", verstößt gegen die Energieeinsparverordnung und begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Höhe der Bußgelder ist noch nicht geregelt.