Leistungsphasen und Honorarordnung für ArchitektInnen

Die Leistungen von ArchitektInnen werden nach § 15
der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
(HOAI)" in neun Leistungsphasenfür Planung und
Ausführung von Gebäuden untergliedert und in ihrem
Umfang genau beschrieben.

Alle einzelnen Leistungsphasen ergeben in Ihrer
Summe 100% der Architektenleistung.
Die Höhe des Architektenhonorars wird ermittelt aus:

1. der durch die ArchitektInnen ausgeführte Leistungen
gemäß den in der Tabelle dargestellten
Leistungsphasen.
2. in Bezug auf die anrechenbaren Nettobaukosten
(Summe der Bau- und Ausbaukosten)
3. der Schwierigkeit der Bauaufgabe (hierbei gibt es
eine feste Einteileung nach Gebäudearten, deren
Ausstattungs- und Bauschwierigkeit) gemäß den
fünf Honorarzonen nach HOAI.

Leistungsphasen nach HOAI im Überblick